Fachbeirat und Gesellschafterversammlung der Baukunstarchiv NRW gGmbH haben jetzt in Dortmund getagt und das Archiv für Architektur und Ingenieurbaukunst an der TU Dortmund besichtigt. Unter Leitung von Regina Wittmann und Prof. Wolfgang Sonne erfolgte eine Führung durch das Archiv. Der Fachbeirat war zutiefst beeindruckt von der Fülle der vorhandenen Archivalien, die teilweise bereits katalogisiert sind, zu einem weiteren Teil aber noch auf ihre Bearbeitung warten. „Zwischen Bewunderung und Mitleid“, beschrieb der Fachbeiratsvorsitzende Hartwig Schultheiß sein Gefühl, das er während des Rundgangs hatte. Mitleid natürlich insbesondere im Hinblick auf die Arbeiten, die mit dem bevorstehenden Umzug des A:AI ins Baukunstarchiv noch anstehen werden.

Unter dem Eindruck der Vielzahl der vorhandenen Archivalien, der unterschiedlichen Aufbereitungszustände diskutierte der Fachbeirat einen „Kriterienkatalog“, der als Bewertungsrahmen für die zukünftige Aufnahme ins Baukunstarchiv gelten werde. Oberste Priorität habe für den Fachbeirat zunächst die Beratung der Nachlassgeber und die Frage, ob eine Lagerung der Archivalien in situ erfolgen kann. Darüber hinaus müsste auf den Aufbau eines Findbuches und eines überregionalen Netzwerkes durch das Baukunstarchiv NRW hingewiesen werden, bevor über eine Aufnahme ins Baukunstarchiv entschieden werden könne.

Überlieferungen werden stets im Gesamtkontext ihrer Entstehung bewertet. Im Regelfall werden die zu übernehmenden Bestände umfassend gesichtet. Es erfolgt eine Auswahl der Unterlagen zur dauerhaften Sicherung und Erschließung für Forschung und Öffentlichkeit. Diese Auswahl erfolgt nach den Kriterien der baukünstlerischen sowie forschungsbezogenen Relevanz und Aussagekraft der Dokumente auf ihre Archivwürdigkeit, auch wenn aus heutiger Sicht keineswegs alle Fragestellungen und Auswertungsmöglichkeiten antizipierbar sind.

Dieser Bewertungsvorgang erfolgt durch die wissenschaftliche Leitung als Abfolge von Prüfschritten, bei denen sowohl formale als auch inhaltliche Gesichtspunkte zu gewichten sind. Hier werden nach Möglichkeit die Bestandsbildner einbezogen. Hierzu hat sich der Fachbeirat mit der wissenschaftlichen Leitung auf einen Zehn-Punkte-Katalog verständigt:

  1. Bedeutung des Werks
  2. Bedeutung der Person
  3. Sprengelbezug
  4. Archivwürdigkeit
  5. Abgleich mit den eigenen Beständen
  6. Verbundüberlieferung
  7. Qualität und Quantität des Nachlasses
  8. Archivfähigkeit
  9. Rechtliche Regelung der Übernahme
  10. Kosten

Auch wenn standardisierende Richtlinien und Bewertungsmodelle in Einzelfällen empfehlenswert sind, so bleibt jedoch eine Einzelfallbewertung maßgeblich. Bei der Bewertung ist der Erhaltungszustand zu berücksichtigen.

Der Fachbeirat ist ein Organ der Baukunstarchiv gGmbH und als solcher im Gesellschaftsvertrag eingebunden. Der Fachbeirat hat die Aufgabe, die Geschäftsführung, die wissenschaftliche Leitung und die Gesellschafterversammlung in fachlicher Hinsicht zu beraten

Der Fachbeirat der Baukunstarchiv NRW gGmbH hat zudem die Aufgabe, über die Aufnahme bzw. Ablehnung von Nachlässen Empfehlungen an die Gesellschafterversammlung auszusprechen.
Die Baukunstarchiv NRW wird als selbstständige Institution immer mehr in der Öffentlichkeit wahrgenommen. Deshalb wurde schon während der Revitaliserungsmaßnahme des Gebäudes am Ostwall 7 die neue Homepage des Baukunstarchivs NRW freigeschaltet.

Die Eröffnung des Hauses ist im Sommer 2018 geplant.

12.10.2017

  • Der Fachbeirat besichtigte das Archiv für Architektur und Ingenieurbaukunst an der TU Dortmund (v. l.): Dr. Holger Mertens, Regina Wittmann, Hartwig Schultheiss, Dr. Ursula Kleefisch-Jobst, Prof. Dr. Christoph Grafe, Dr. Alexander Kierdorf, Prof. Wolfgang Sonne, Prof. Dr. Alexander Markschies und Markus Lehrmann